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Widerspruch im Datenschutz

Sie haben die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung hier einzusehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit der Datenschutzerklärung zu wiedersprechen.

Die folgenden Definitionen beziehen sich auf deren Formulierung in der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Rechtlich gesehen ist der Widerspruch eine Gegenrede und eine legale Form des Rechtsbehelfes. Das bedeutet, Entscheidungen übergeordneter Instanzen können somit angefochten werden. Dabei kann es sich um den Beschluss des Vermieters, des Arbeitgebers oder eines Gerichtes handeln. Im Internet bedeutet das vor allem, dass eine Person gegen die Erhebung Ihrer persönlichen Daten jederzeit Widerspruch einlegen kann.